Waldgartenverein Lübschützer Teiche e.V.

Chronik - Siedlung und Badeteich

Übersicht der Themen


Siedlung und Badeteich

Von Anfang an spielte der Badeteich für die Siedlung eine beträchtliche Rolle. Die Möglichkeit zum Baden und Schwimmen war in der wasserarmen Umgebung Leipzigs von hohem Wert für die Siedler. Während der frühere Pächter der Teiche von 1924 an die Doppelnutzung des Sahlweidenteiches sowohl für die Fischzucht als auch zum Baden und Kahnfahren erlaubte, war im Sommer 1948 plötzlich Ebbe im Teich. Der Pächter aus Dehnitz hatte das Wasser bereits im Vorjahr abgelassen, ohne wieder Wasser in ausreichender Menge zufließen zu lassen. Das führte natürlich zu großem Ärger bei den Siedlern, aber auch bei den anderen Leipzigern, die zu Tausenden an den Teichen Erholung suchten. In einem Schreiben vom 13. 8. 1948 wandte sich daher der Vorsitzende der Siedlung an das Forstamt Wurzen. Er monierte, dass der Siedlung im Zuge der Bodenreform das von ihr genutzte Gelände übereignet wurde, ohne dass sie ein formelles Recht auf die Benutzung des Teiches hätte. Der gegenwärtige Zustand beeinträchtige die Erholungsmöglichkeiten.
Alfred FrankDem berechtigten Interesse der Siedlung und der arbeitenden Bevölkerung wäre am besten gedient, wenn die Siedlung Pächter des Teiches würde oder ihr der Teich auf andere Weise zur Badenutzung überlassen würde. Es erging daher die Anfrage zunächst an das Forstamt, später an die Direktion der Staatlichen Teichwirtschaften des Landes Sachsen, ob es möglich sei, der Siedlung den Teich zu verpachten oder ihr die Badenutzung und gegebenenfalls die Pflege des Gewässers in anderer Form einzuräumen. Schließlich musste sich die Siedlung mit dem Pächter selbst in Verbindung setzen, um mit ihm einen Vertrag zu schließen. Aus dem weiteren Briefwechsel ist ersichtlich, dass der Pächter die Regelung der Angelegenheit verzögerte und ein Koppelgeschäft mit politischem Anstrich einfädeln wollte, indem er darauf drängte, den Kantinenwirt, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied, in der nun siedlungseigenen Kantine wieder einzusetzen. Die Siedlung lehnte dies ab und berief sich auf ein Gewohnheitsrecht zum Baden. Offenbar mit Erfolg.

Badeverbot an den Teichen im Sommer 1954

Aus anderen Gründen kam es im Sommer 1954 zur Sperrung des Badeteiches. Nachdem das Gesundheitsamt Wurzen am 21. 6. 1954 aus dem Teich Wasserproben entnommen hatte, sperrte der Bürgermeister von Lübschütz am 3. 7. 1954 den Teich. Auf Verbotstafeln war vermerkt, dass wegen starker Verunreinigung des Wassers das Baden bei Strafe verboten sei. In Schreiben u. a. an den Rat des Bezirkes und das Zentralkomitee der SED wandte sich der Vorstand der Siedlung dagegen und machte auf einige sonderbare Geschehnisse aufmerksam. Zunächst wurde versucht, so die Darstellung, den Teich zu sperren, weil angeblich Glasscherben im Gewässer vorgefunden wurden, wodurch sich Fußverletzungen, Schnittwunden und ähnliches ergeben hätten. Da sich dies nicht als stichhaltig erwies, wurde eine andere Begründung gesucht. Sie wurde gefunden, wie sich aus dem Brief eines Mitgliedes der Alfred-Frank- Siedlung an den Vorstand ergibt. Anrüchige Zustände am Badeteich An den Vorstand der Alfred-Frank-Siedlung, Lübschützer Teiche Hiermit teile ich dem Vorstand folgendes Vorkommnis mit: Frau L., zur Zeit Krankenschwester an den Teichen, erzählte in meinem Beisein einer Kommission vom Gesundheitsamt Wurzen, Angehörige der Besatzungsmacht hätten am Sonntag, dem 20. Juni, mitten im gršößten Betriebe ihre Notdurft (groß) verrichtet. Dieses wurde von allen Anwesenden als unglaubhaft bezeichnet und sehr stark angezweifelt. Frau L. gab jedoch an, Zeugen dafür beibringen zu können. Um einer evt. Verleumdung der Besatzungsmacht vorzubeugen, teile ich dies dem Vorstand mit. Mit sozialistischem Gru§ R. G. 28 Badeverbot Badeverbot an den Teichen im Sommer 1954 Der Vorstand beschäftigte sich am 3. Juli 1954 mit dieser Mitteilung. Er hielt diese Behauptung „für völlig unglaubhaft und eine Diffamierung unserer sowjetischen Freunde“ und wies sie strikt zurück. Er sei vielmehr der Ansicht, dass es sich um einen Sabotageakt handelt, da man wisse, dass die Mehrzahl der Siedler der Alfred- Frank-Siedlung Mitglieder der Partei der Arbeiterklasse seien und dass man gegen diese „in der infamsten Weise“ arbeitet. Wenn schon Krankheitserreger gefunden worden seien, hätte man den Teich sofort sperren müssen und nicht erst nach zwölf Tagen. Außerdem hätte auf Seuchengefahr hingewiesen werden müssen und nicht auf die Verunreinigung des Wassers. Der Vorstand verlangte eine gründliche Untersuchung dieser Angelegenheit, auch der überzogenen Maßnahme des Gesundheitsamtes Wurzen. Sogar Parteichef Walter Ulbricht wurde in einem Brief von den Missständen an den Teichen informiert. Das Problem beschäftigte den Vorstand über den Sommer 1954 hinweg. Es wurde herausgefunden, dass jemand in den Galgenteich Schweinemist geschüttet hatte und dass infolge höheren Wasserstandes das verunreinigte Wasser in den Badeteich zurückgelaufen war. Es wurde sogar vermutet, dass sich der „Saboteur“ in der Siedlung befindet. Die Staatsorgane wurden vorübergehend verdächtigt, die Tatbestände unnötig aufgebauscht zu haben. Zum Ende des Sommers konnten die Missverständnisse ausgeräumt werden, die Wasserverhältnisse hatten sich gebessert, das Badeverbot wurde aufgehoben.

Der Bau des Erholungs und Schulungsheimes

Trotzdem häuften sich mehr oder weniger versteckte Angriffe auf die Existenz der Siedlung. Anfang der 50er Jahre musste sie ihr selbständiges Bestehen aufgeben, obwohl noch in der Satzung von 1959 festgeschrieben wurde, dass die Siedlung kein Kleingartenverein im üblichen Sinne sei und die Parzellen möglichst dem Charakter der Landschaft anzupassen seien. Der Verein wurde dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter angegliedert. Nach einer im Jahr 1952 erlassenen Verordnung ging die Waldfläche der Siedlung in die Rechtsträgerschaft des Forstwirtschaftsbetriebes Grimma über, ohne dass der Vorstand der Siedlung davon Kenntnis erhielt. Der Rechtsträgerwechsel war dann die Grundlage dafür, dass ein 2500 Quadratmeter großes Waldstück aus der Siedlung herausgelöst und auf „kaltem Wege“ dem Rat der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt wurde, der im Jahr 1954 mit dem Bau eines Erholungs- und Schulungsheimes begann. Der Vorstand der Siedlung protestierte energisch dagegen und schaltete sogar die Staatsanwaltschaft ein. In einer Verhandlung im August 1954 wurde entschieden, dass die Siedlung Eigentümerin des betreffenden Flurstücks bleibt, die Waldfläche aber vom Forstamt Grimma fachlich betreut wird. Das Erholungs- und Schulungsheim wurde in den Jahren 1954 bis 1958 letztlich doch gebaut, das Waldstück von der Siedlung abgetrennt.

Weitere Angriffe auf Eigentum und Eigenständigkeit der Siedlung

Im Jahr 1955 begannen neue Angriffe auf die Eigenständigkeit der Siedlung. In einem Schreiben des Kreisverbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vom 9. Juni 1955 an den Rat des Kreises Wurzen heißt es, dass die Alfred- Frank-Siedlung nicht im Vereinsregister eingetragen ist, „sie war und ist vermutlich nicht rechtsfähig. Aber auch im Falle ihrer Rechtsfähigkeit würde sie offenbar als aufgelöst zu gelten haben auf Grund der Verordnung zur Förderung des Kleingartenund Siedlungswesens und der Kleintierzucht.“ Auf jeden Fall müsse der Eigentümereintrag im Grundbuch berichtigt werden (!). In einem Protestschreiben an die Sozialkommission der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) machte der Vorstand darauf aufmerksam, dass die Siedlung unter die genannte Verordnung „gezwängt“ werden solle und erbat Hilfe, die aber letzten Endes ausblieb. Am 3. Dezember 1958 wurde zwischen dem Rat des Kreises Wurzen, dem Kreisverband Wurzen des VKSK und der Alfred- Frank-Siedlung, vertreten durch ihren Vorsitzenden, eine Vereinbarung unterzeichnet, der zufolge der im Grundbuch von Lübschütz eingetragene Grundbesitz in die Rechtsträgerschaft des Rates des Kreises Wurzen überging. Der Siedlung wurde das im Grundbuch eingetragene Flurstück „zur Nutzung auf unbestimmte Zeit“ überlassen. Es gab jedoch noch einige Fragen zu regeln, was der Vorsitzende in eine denkwürdige Formulierung kleidete, aus der auch eine gewisse Resignation spricht: „Mit dem von uns gewünschten Übergang in die höhere Form des gesellschaftlichen Eigentums ergibt sich jedoch vor allem für die Siedlung die Notwendigkeit der rechtlichen Sicherung ihrer Ansprüche an das von ihr genutzte Gelände und damit im Zusammenhang stehender Fragen.“ Die „höhere Form des gesellschaftlichen Eigentums“ war das Volkseigentum. Zwar forderte man von den Siedlern in einer „politischen“ Siedlung die Einsicht, dass das so ist, es ist aber stark anzuzweifeln, dass der Verein diese quasi „Enteignung“ tatsächlich „gewünscht“ hat. Erklärend muss hier angefügt werden, dass zu jener Zeit das Eigentum an Grund und Boden bei weitem nicht die Bedeutung hatte, die es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen einnimmt. Dass der Vorstand der Siedlung dennoch einen zähen Kampf um den Erhalt des Grundeigentums führte, ist sicherlich in der Lebenserfahrung der im Vorstand tätigen Siedlungsmitglieder begründet. Immerhin behielt die Siedlung weitgehende Rechte wie die zur Vergabe von Parzellen, zur Genehmigung des Baus von Lauben und zur Bewirtschaftung des Zeltplatzes.

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